Immer mehr Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter wegen der Corona-Krise ins Home Office. Bloß niemanden anstecken – so die Devise.
(TRD/WID) – Immer mehr Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter wegen der Corona-Krise ins Home Office. Bloß niemanden anstecken – so die Devise. Mit ein paar Tipps kommt jeder auch bei der Arbeit in den eigenen vier Wänden sicher über die Runden.
Das sollte man wissen: Wird für einen beschränkten Zeitraum Home Office empfohlen oder angeordnet, handelt es sich aus Arbeitsschutzsicht um mobile Arbeit. Sie ist abzugrenzen von der klassischen Form des Home Office, der Telearbeit.
Telearbeit heißt: Der Arbeitgeber richtet im Privatbereich von Beschäftigten einen Arbeitsplatz mit der entsprechenden Ausstattung ein und regelt die Arbeit von zuhause arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung. Hierfür macht die Arbeitsstättenverordnung entsprechende Vorgaben.
Unter mobiler Arbeit sind Tätigkeiten zu verstehen, die außerhalb der Arbeitsstätte unter Nutzung von stationären oder tragbaren Computern oder anderen Endgeräten stattfinden und nicht zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten fest vereinbart sind.
Solche Tätigkeiten umfassen auch das kurzfristig angesetzte Arbeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Möglichkeit, während der Corona-Krise für einen begrenzten Zeitraum im Home Office zu arbeiten, handelt es sich also nicht um Telearbeit im Sinn der Arbeitsstättenverordnung, sondern um mobile Arbeit.
Für mobile Arbeit gelten die allgemeinen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes, spezielle Regelungen wie bei der Telearbeit gibt es jedoch nicht. In Ausnahmesituationen, wie jetzt im Rahmen der Corona-Krise, kann mobiles Arbeiten auch über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden.
veröffentlicht vom: trd-Pressedienst