Im Steuerrecht gehört die richtige Erfassung und Anmeldung der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt zu den häufigsten Gefahrenstellen. Dies gilt besonders für Unternehmensgründer, aber auch für etablierte Unternehmen. Bei Nichtbeachtung der immer komplexeren gesetzlichen Regeln drohen hohe Strafen und Nachzahlungen. Unternehmen sollten sich optimal informieren, um unwirtschaftliche Fehler langfristig zu vermeiden.
Dabei ist es so einfach. Wichtigsten Punkte bei der Umsatzsteuer sind beispielsweise schnell runtergebrochen:
– rechtzeitige Abgabe der Voranmeldungen beim Finanzamt
– die gesetzlichen Pflichtangaben wie steuerliche Identifikationsnummer auf Rechnungen kontrollieren
– europäische Sonderregeln beim EU-Warenverkehr berücksichtigen
– unterschiedliche Steuersätze bei Waren- und Dienstleistungen richtig beachten
Wenn ein Unternehmensgründer zum Beispiel von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht und somit keine Umsatzsteuer auf seine Waren oder Dienstleistungen aufschlägt, darf er natürlich auch im Gegenzug keine Vorteile aus den gesetzlichen Möglichkeiten geltend machen, die für Unternehmer Anwendung finden und der gesetzlichen Umsatzsteuer unterliegen.
Verstöße können teuer werden
Wer als Unternehmer die rechtlich sehr komplexen und ständigen Änderungen und Anpassungen unterworfenen gesetzlichen Vorschriften missachtet, muss damit rechnen, teure Strafzuschläge, Nachzahlungen oder sogar Bußgelder an das Finanzamt zahlen zu müssen. In diesem Zusammenhang müssen ebenfalls die laufenden Auslegungen der Gesetze durch Bundesfinanzhof (BFH) und Europäischen Gerichtshof (EuGH) beachtet werden.
Zusammenspiel von nationaler Gesetzgebung und EU-Recht
Alle Fragen und Bestimmungen hinsichtlich der Umsatzsteuer unterliegen mittlerweile längst nicht mehr ausschließlich den nationalgesetzlichen Bestimmungen. Vielmehr haben aufgrund des europäischen Binnenmarktes und den damit verbundenen komplexen Regelungen sowohl der Bundesfinanzhof, als oberster nationalen Steuer-Gerichtsinstanz, als auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshof massiven Einfluss auf die Auslegung der nationalen und europäischen Bestimmungen zur Umsatzsteuer. Natürlich ist es als Unternehmer möglich selbst Informationen einzuholen. Als hilfreicher Ratgeber hat sich der Kommentar zum Umsatzsteuergesetz von Haufe erwiesen. In diesem Werk wird der neueste Rechtsstand auch auf EU-Ebene berücksichtigt. Besonders Unternehmen, die vom freien Verkehr der Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU betroffen sind, können den sich ständig ändernden rechtlichen Bestimmungen in der EU ohne sachkundige Hilfe kaum noch folgen. Hier ist es auch durchaus ratsam externe Experten zu beauftragen, welche ein Auge auf interne Prozesse haben um mögliche Fehler zukünftig zu vermeiden.
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