Berlin (ots) – Deutsche Umwelthilfe kritisiert Pläne der Koalitionsparteien im Gebäudebereich: Vorgesehene Maßnahmen sind nicht zielführend, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und Energieeffizienz zu steigern – Baukindergeld wird nicht zum erwarteten Effekt führen – Steigende Mieten in Ballungsräumen sind nicht auf energetische Sanierungsmaßnahmen, sondern auf Missverhältnis von Angebot und Nachfrage zurückzuführen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert die fehlende Bereitschaft der Koalitionäre, Klimaschutz im Gebäudebereich konsequent voranzubringen. Mit dem Argument steigender Baukosten sollen die bestehenden Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgesetzt werden. Dabei liegen grundlegende Fehlannahmen vor, wodurch ein Moratorium nicht zu sinkenden Mieten führen wird. Wie Lösungen zur sozialverträglichen Sanierung und zum Klimaschutz in Gebäuden ausgestaltet sein können, hat die DUH in einem 6-Punkte-Sofortprogramm zusammengestellt (http://l.duh.de/p180216b).
“Die neue Bundesregierung steht vor der Herausforderung, den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzubringen und unverhältnismäßig steigende Mieten zu verhindern. Der Koalitionsvertrag bietet hier keine nachhaltigen Lösungen an. So soll es beispielsweise für Familien ein Baukindergeld geben, um den Neubau zu fördern. Der Gedanke ist gut, greift aber zu kurz. Die für das Baukindergeld vorgesehenen Mittel werden nicht das Zünglein an der Waage für oder gegen den Neubau darstellen. Es werden reine Mitnahmeeffekte entstehen”, sagt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH.
Zwar ist im Koalitionsvertag die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen vorgesehen. Doch die Ausgestaltung greift zu kurz. Nur wenn die Förderung einkommensneutral und zusätzlich zu den existierenden KfW-Förderprogrammen gewährt wird und das Volumen entsprechend hoch ist, kann die steuerliche Förderung zu steigenden Sanierungen führen. Auch hier ist gut gemeint noch nicht gut gemacht.
Dass ein Aussetzen der EnEV zu mehr bezahlbarem Wohnraum führen wird, ist ebenfalls eine Illusion: Wie ein heute vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) veröffentlichtes Gutachten zum Anteil der Energieeffizienz an Kostensteigerungen im Wohnungsbau einmal mehr belegt, sind energetische Standards im Neubau keine maßgeblichen und schon gar nicht die alleinigen Kostentreiber. Steigende Mieten im Gebäudebestand in Städten und Ballungsräumen, sind vor allem auf das Missverhältnis von Angebot und Nachfrage zurückzuführen. Hierauf hat ein Aussetzen der EnEV 2016 keinerlei Einfluss und wird zu keiner Verbesserung auf dem Wohnungsmarkt führen. Das hat nur zur Folge, dass im Rahmen der geplanten Wohnraumoffensive Gebäude entstehen, die nicht mit den Klimazielen vereinbar sind und für die die zukünftigen Mieter höhere Heizkosten tragen müssen.
Das aus Sicht der DUH eigentliche Problem – die zahlreichen Möglichkeiten von Mietanpassungen durch unzureichende mietrechtliche Rahmenbedingungen – wird hingegen nur sehr zögerlich angegangen und es wird versäumt, das Mietrecht grundlegender anzupassen. Das Herabsetzen der Modernisierungsumlage ist ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings sind die vorgesehenen drei Prozent zu wenig. Um die finanzielle Last für Mieter zu senken, fordert die DUH, dass die Modernisierungsumlage von elf auf mindestens sechs Prozent herabgesetzt wird, zielführender wäre jedoch eine Herabsetzung auf vier Prozent. Innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren sollte die Miete um nicht mehr als 1,50 Euro pro Quadratmeter steigen dürfen. Auch die Beschränkung auf Gebiete mit besonders angespannten Mietmärkten lässt zusätzlich Schlupflöcher für Mietsteigerungen offen. “Mit diesem halbherzigen Vorgehen ist weder dem Mieter noch dem Klimaschutz geholfen”, schlussfolgert Metz.
Link: 6-Punkte-Sofortprogramm für sozialverträgliche Gestaltung der energetischen Sanierung und mehr Klimaschutz in Gebäuden: http://l.duh.de/p180216b
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