Bundestag erwägt Subsidiaritätsklage gegen europäische Einlagensicherung
München, 25. Februar 2016 – Der Deutsche Bundestag hat erneut seine ablehnende Haltung zu den Plänen für eine gemeinsame europäische Einlagensicherung bekräftigt. In einem heute verabschiedeten Antrag haben die Abgeordneten noch einmal deutliche Kritik an den Vorschlägen der EU-Kommission geübt. Sie äußerten insbesondere erhebliche Zweifel, ob der Verordnungsentwurf aus Brüssel den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität genügt, und behalten sich deshalb eine Subsidiaritätsklage vor.
Dazu Jürgen Gros, Vorstand des Genossenschaftsverbands Bayern: „Die bayerischen Volksbanken und Raiffeisenbanken begrüßen die eindeutige Haltung des Deutschen Bundestags. Die Abgeordneten setzen sich richtigerweise für den Erhalt des bewährten Einlagenschutzes ein, den die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen aufs Spiel setzt. Die stabilen Einlagensicherungssysteme in Deutschland sind ein Beispiel dafür, dass jedes Mitgliedsland ein effizientes und wirksames Schutzniveau für Einlagen selbst gewährleisten kann. Dafür braucht es keinen Brüsseler Zentralismus. Wenn die EU-Kommission das nicht einsehen will, muss sie sich zu Recht auf eine Subsidiaritätsklage des Bundestags einstellen.“
Der Genossenschaftsverband Bayern e.V. (GVB) vereint unter seinem Dach 1.291 genossenschaftliche Unternehmen. Dazu zählen 273 Volksbanken und Raiffeisenbanken sowie 1.018 ländliche und gewerbliche Unternehmen mit insgesamt 53.000 Beschäftigten und 2,9 Millionen Mitgliedern. Damit bilden die bayerischen Genossenschaften eine der größten mittelständischen Wirtschaftsorganisationen im Freistaat. (Stand: 31.12.2015)