Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Anna P. aus Kassel:
Ich habe gelesen, dass ein Bußgeld fällig wird, wenn ein Autofahrer auf der Autobahn mit leerem Tank liegen bleibt. Gilt das auch für Elektroautos mit leerem Akku?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Nicht ein leerer Tank oder Akku sind der Grund für das Bußgeld, sondern das unzulässige Halten oder Parken. Wer wegen einer technischen Panne auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße anhält, hat in der Regel nichts zu befürchten. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Auto wegen einer vermeidbaren eigenen Unachtsamkeit – wie vergessenes Tanken oder Aufladen – liegen bleibt. Halten auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße ist nach § 18 Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten und kostet 30 Euro, 35 Euro mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer. Parken – also Halten über drei Minuten – kostet 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. 85 Euro und ein Punkt sind es, wenn andere gefährdet werden, 105 Euro und ein Punkt, wenn es dadurch zu einem Unfall gekommen ist. Dies gilt auch für Elektroautos, denn auf die Art des Antriebs kommt es hier nicht an. Fahrer von Elektroautos sollten sich also bei längeren Fahrten vorab über Ladestationen informieren, die auf dem Weg liegen.
Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de