Berlin (ots) – Der Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur Überarbeitung der europäischen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln (CRR II / CRD IV) ist nach Ansicht des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) ein ermutigendes Zeichen, dass die europäische Politik die dringend notwendige Entlastung kleiner Banken endlich ernst nimmt. Einige Vorschläge sind geeignet, die Forderung des BVR nach mehr Effizienz und Proportionalität in der Bankenregulierung zu erreichen. Bei den Themen Offenlegung und Vergütungsregelungen bleibt der Vorschlag im Berichtsentwurf aber hinter dem Notwendigen zurück.

“Die Vorschläge von Peter Simon zeigen, dass das Europäische Parlament die dringend nötige Entlastung gerade kleiner Banken bei der administrativen Bewältigung der Bankenregulierung erkannt hat”, so BVR-Vorstand Gerhard Hofmann. Dies sei ein ermutigendes Signal. Insbesondere der Vorschlag zur Einstufung als kleines Institut begrüßt der BVR. Durch das nationale Wahlrecht, den Absolutbetrag zur Einstufung als kleine Bank von 1,5 Milliarden Euro Bilanzsumme an das Bruttoinlandsprodukt eines Landes zu koppeln, erhalte die nationale Aufsicht die Möglichkeit, die Grenze für Deutschland auf 4,6 Milliarden Euro zu erhöhen. Damit könnten bis auf 24 Institute alle Genossenschaftsbanken von den Erleichterungen profitieren.

Positiv ist der Vorschlag des Europäischen Parlamentes für mehr Proportionalität im Meldewesen zu bewerten. Demnach soll eine zentrale Sammelstelle für alle Meldeanforderungen eingerichtet werden. Ferner soll die Europäischen Bankenaufsicht EBA (European Banking Authority) ein Mandat zur Vereinfachung im Meldewesen für kleine Banken sowie zur Schaffung eines integrierten Systems zur Erhebung und Sammlung statistischer sowie aufsichtsrechtlicher Daten erhalten. Auch der Vorschlag zu einer vereinfachten Berechnung der strukturellen Liquiditätsquote NSFR (Net Stable Funding Ratio) für kleine und wenig komplexe Institute ist hinsichtlich der angestrebten Senkung des administrativen Aufwandes positiv zu sehen. Genauer zu prüfen wird sein, ob die vorgeschlagenen Anrechnungsfaktoren zu konservativ sind und somit den Vorteil gegenüber einer vollständigen Berechnung nach dem ursprünglichen Ansatz aufheben.

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Beim Thema Offenlegungsanforderungen ist der Berichtsentwurf ein Schritt in die richtige Richtung. Der durch die Offenlegung entstehende große administrative Aufwand wird aber nur teilweise reduziert. Es wäre richtig und notwendig, kleine Institute, die nicht kapitalmarktorientiert sind, komplett von den Offenlegungsanforderungen freizustellen, da hier mangels Investoren weder ein Informationsdefizit herrscht noch überhaupt ein Abruf der Berichte erfolgt.

In Bezug auf die Vergütungsregelungen gibt es so gut wie keine Entlastungen für kleine Institute. Damit bliebe es bei dem erheblichen Ermittlungsaufwand für die Genossenschaftsbanken, denen kein adäquater aufsichtlicher Erkenntnisgewinn gegenübersteht. Hier wäre aus Sicht des BVR eine komplette Freistellung kleiner Institute wünschenswert.

Der BVR erwartet in der weiteren politischen Beratung, dass die nun beginnenden Verhandlungen im EU-Parlament und die anschließenden Trilog-Verhandlungen den Anliegen der kleinen Institute angemessen Rechnung tragen.

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