Verbraucher können jetzt ihre Lebensversicherungsverträge kostenlos prüfen lassen
München (ots) – Die Facto Financial Services AG, die sich mit ihren umfangreichen Erfahrungen als Rechtsdienstleister auf die Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert hat, bietet Verbrauchern ein Modell zur Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung erstmals mit Sofortauszahlung an. Eine kostenlose Ersteinschätzung der Facto hilft den Verbrauchern vorab bei der Entscheidung, ob eine Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung sinnvoll ist oder nicht.
Kostenlose Ersteinschätzung: Verlässliche Informationen für verunsicherte Verbraucher
“Aktuell ist in den Medien viel die Rede von der Veräußerung alter Lebensversicherungsverträge durch die Versicherer an Dritte. Viele Verbraucher sind von dieser Diskussion verunsichert. Ihnen können wir eine oft übersehene Option aufzeigen: die Rückabwicklung. Dazu bieten wir in einem ersten Schritt eine kostenlose Prüfung an. Sie gibt Auskunft darüber, ob ein vorliegender Vertrag rückabwickelbar ist und was ich als Kunde monetär erhalten würde. Wir achten hierbei auf eine Vielzahl an Kriterien, die für den Verbraucher ein Risiko bei einer Rückabwicklung darstellen könnten und lehnen eine solche im Zweifelsfall ab”, erläutert Fabian Keller, CEO der Facto AG in München. “In einem zweiten Schritt bieten wir das passende Produkt an. Viele unserer bisherigen Kunden haben sich ein Rundum-Sorglos-Paket gewünscht. Das heißt, sie wollen nicht in eine langwierige Abwicklung eingebunden sein und auf keinen Fall in ein paar Jahren vor Gericht erscheinen müssen. Genau dieses bietet unser neues Service-Modell D. Über den Investmentfonds Star Fund kaufen wir Kunden nach Prüfung der Lebensversicherung ihren Anspruch ab. Neben dem vollständigen Rückkaufswert erhalten sie nach rund sechs Wochen etwa 20 Prozent der errechneten Nutzungsentschädigung”, so Keller weiter. Weder eine Rechtschutzversicherung noch vollständige Unterlagen sind dafür notwendig. Darüber hinaus bietet die Facto AG weitere bedarfsgerechte Service-Modelle für Verbraucher an.
Individuelle Berechnung für eine erfolgreiche Rückabwicklung notwendig
Die sogenannte Nutzungsentschädigung erfolgt nicht über eine pauschale Berechnung, die von den Gerichten immer häufiger abgelehnt wird, sondern auf Grundlage der realen Geschäftstätigkeit der Versicherungsunternehmen. Deren Erträge nachzuweisen ist aufwendig und erfordert eine umfangreiche Datenbasis, die sich die Facto aufgebaut hat. Mit ihrer modernen IT-Struktur ist die Facto in der Lage, die tatsächlichen Gewinne zu berechnen, die ein Versicherungsunternehmen im Versicherungszeitraum erwirtschaftet hat. Im Regelfall ist das Ergebnis ein wesentlich höherer Anspruch als bei pauschalen Berechnungsmodellen.
Hintergründe zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Juli 2017 haben Verbraucher das Recht, Lebensversicherungen aus den Jahren 1995 bis 2007 wegen Aufklärungsmängeln rückabzuwickeln. Dabei steht den Verbrauchern neben dem Rückkaufswert eine Nutzungsentschädigung zu, die sich an den Gewinnen der Versicherungsunternehmen in diesem Zeitraum orientiert. Diese müssen allerdings nachgewiesen und eingefordert werden.
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