Familienmitglieder sollten wichtige Vorsorgethemen rechtzeitig füreinander klären:
Foto: WavebreakMediaMicro/fotolia.com/Monuta/akz-o1. Vorsorgevollmacht
Jeder Mensch kann im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmen, die im Pflege- oder Krankheitsfall seine finanziellen, medizinischen und organisatorischen Angelegenheiten verantwortet. Soll der Bevollmächtigte auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus handeln dürfen, muss dies ausdrücklich vermerkt sein.
2. Patientenverfügung
Mit einer aussagekräftigen Patientenverfügung wissen Ärzte, Angehörige und Betreuer im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit des Patienten genau, ob, wie und wie lange er medizinisch behandelt werden möchte. Seit 2009 ist diese rechtlich bindend.
3. Sorgerechtsverfügung
Ein häufig vernachlässigtes Thema ist die Sorgerechtsverfügung für minderjährige Kinder. Leider herrscht immer noch der Irrglaube vor, Taufpaten oder Verwandte würden im Ernstfall automatisch das Sorgerecht erhalten. Ohne eine handschriftliche Sorgerechtsregelung entscheidet allein das Vormundschaftsgericht.
4. Trauerfall-Vorsorge
Eine Trauerfall-Vorsorge entlastet Angehörige finanziell und jeder Mensch kann mit ihr auf Wunsch schon zu Lebzeiten festlegen, wie er einmal seine eigene Trauerfeier und Bestattung gestaltet haben möchte. Die zweckgebundene Sterbegeldversicherung zählt zum gesetzlichen Schonvermögen. Das Geld für eine Bestattung steht auch dann zur Verfügung, wenn es im Alter beispielsweise durch hohe Pflegekosten einmal eng wird.
Weitere Informationen finden Sie auf www.monuta.de.
Foto: WavebreakMediaMicro/fotolia.com/Monuta/akz-o