Durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten erhält der deutsche Fiskus immer mehr Informationen zu Auslandskonten. Für Steuersünder bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige.

Steuerrecht

Der automatische Austausch von Finanzdaten (AIA) wurde in diesem Herbst zum zweiten Mal ausgeführt. 102 Staaten nahmen an dem Austausch teil. Die Zeit vieler ehemaliger Steueroasen ist damit endgültig vorbei, da auch sie die Bankdaten offenlegen. Den deutschen Steuerbehörden fließen durch den AIA immer mehr Informationen zu Auslandskonten deutscher Bürger zu. Wie die „WirtschaftsWoche“ unter Berufung auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums berichtete, sind zum Stichtag 30. September 2018 schätzungsweise 4,5 Millionen Datensätze beim Bundeszentralamt für Steuern eingegangen.

Für Steuersünder bedeutet dies natürlich, dass es immer schwieriger wird, unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten vor den deutschen Steuerbehörden zu verbergen. Wird die Steuerhinterziehung entdecket, drohen empfindliche Strafen von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe. Noch besteht aber auch die Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige zu stellen. Die Selbstanzeige muss vor allem rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein, d.h. sie muss alle steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre offenlegen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Für den Laien sind die hohen Anforderungen des Gesetzgeber an die wirksame Selbstanzeige kaum zu erfüllen. Auch vorgefertigte Musterformulare können die Umstände des Einzelfalls nicht detailliert erfassen und helfen nicht weiter. Daher sollte die Selbstanzeige nicht auf eigene Faust verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen ist groß und schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige unwirksam ist und immer noch eine Strafe wegen Steuerhinterziehung droht.

Angesichts des automatischen Informationsaustausches bleibt Steuersündern nicht mehr viel Zeit, um gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen. Denn die Selbstanzeige muss rechtzeitig gestellt werden, d.h. die Steuerhinterziehung darf noch nicht von den Finanzbehörden entdeckt worden sein.

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Wer mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückkehren möchte, kann sich an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte wenden. Sie wissen, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Weitere Informationen unter:

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

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