Bundesbildungsministerium stellt Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen bereit.

Karliczek

Berlin (ots) – Die Corona-Pandemie stellt viele Studierende vor finanzielle Herausforderungen. Zwei Drittel der Studierenden arbeiten neben dem Studium. Viele von ihnen haben ihre Jobs infolge der aktuellen Corona-Pandemie verloren. Das stellt viele vor finanzielle Engpässe. Für solche Fälle stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine Überbrückungshilfe bereit. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

“Viele Studierende haben im Zuge der Corona-Pandemie ihre Studentenjobs verloren. Die betroffenen Studierenden stellt dies vor finanzielle Engpässe. Sehr viele Studierende sind neben dem Studium erwerbstätig. Etwa zwei Drittel aller Studierenden arbeiten neben dem Studium, bei den ausländischen Studierenden sind es sogar drei Viertel. Für viele dieser Studierenden, die Einkommensverluste ausgleichen müssen, kommt nun eine BAföG-Förderung in Betracht.

Betroffen sind aktuell aber auch Studierende, die nicht BAföG-förderfähig sind und keine anderen Einkünfte wie zum Beispiel ein Stipendium oder eine Förderung als Erasmus-Studierende erhalten. Wenn ihr Erwerbseinkommen wegbricht, stehen sie aktuell häufig vor finanziellen Problemen.

In den zurückliegenden Tagen habe ich Schreiben von Studierenden erhalten, die mir in dieser Ausnahmesituation ihre Not geschildert haben. Mir ist wichtig, dass diese betroffenen Studierenden nun rasch eine Überbrückungshilfe erhalten können. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie Studierende in den Abbruch oder die Aufgabe ihres Studiums treibt.

Wir haben in der Bundesregierung und der Koalition in den letzten Tagen intensiv über Lösungsansätze diskutiert. Ich freue mich, dass wir heute ein ausgewogenes Konzept für die Betroffenen vorstellen können. Es berücksichtigt, dass weitere Hilfen in dieser Ausnahmesituation notwendig sind. Gleichzeitig werden die finanziellen Belastungen für künftige Generationen berücksichtigt.

Nicht alle betroffenen Studierenden können ihre bisherigen Einkünfte kurzfristig durch anderweitige Arbeitsgelegenheiten ausgleichen. Diesen Studierenden steht nun die Möglichkeit offen, ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen.

Dabei stützen wir uns auf den langbewährten KfW-Studienkredit, der mit Blick auf die voraussichtlich noch länger dauernde Krisenzeit bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt wird. Dies gilt sowohl für neue Antragsteller, die ab dem 8. Mai hinzukommen, als auch für die Studierenden, die zwischen Mai 2020 und März 2021 in dieser Zeit bereits laufende Kredite ausgezahlt bekommen. Für die aktuell besonders betroffene Gruppe der ausländischen Studierenden werden wir von Juli 2020 bis März 2021 den Studienkredit öffnen.

Konkret: Studierende können ab Anfang Mai bei der KfW ein zinsloses Darlehen beantragen. Das zinslose Darlehen hat eine Höhe von bis zu 650 Euro im Monat. Das Darlehen kann unbürokratisch online beantragt werden. Das ist ein faires, schnelles und wirksames Angebot für die betroffenen Studierenden. Ich bin der KfW dankbar für ihre Unterstützung. Damit steht den betroffenen Studierenden ein bewährtes Instrument bereit, mit dem die Überbrückungshilfe rasch betroffene Studierende erreicht. Insgesamt kann damit ein Darlehensvolumen von bis zu einer Milliarde Euro aktiviert werden.

Neben der Hilfe über die KfW werden wir darüber hinaus dem Deutschen Studentenwerk 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort zur Verfügung stellen. Mit diesem Geld soll denjenigen Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage geholfen werden, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in den Studierendenwerken im ganzen Land für die Studierenden da sind, danke ich von Herzen für ihren Einsatz.

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Diese Maßnahme ergänzt die bereits ergriffenen Initiativen des Bundesbildungsministeriums zur Unterstützung von Studierenden in der aktuellen Ausnahmesituation. Wir haben beim BAföG und bei Stipendien der Begabtenförderungswerke bereits zahlreiche Erleichterungen vorgenommen. Damit unterstützen wir bisherige BAföG-Empfänger, aber auch besonders die Studierenden, die nun neue Anträge stellen. Allen übrigen Studierenden stehen die neuen Hilfen offen.“

Dr. Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe, sagt: „Mit dem Studienkredit hat die KfW seit Einführung im Jahr 2006 das Ziel verfolgt, ein Hochschulstudium unabhängig vom finanziellen Hintergrund zu ermöglichen und so einen wichtigen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu leisten. In schwierigen Zeiten ist diese Unterstützung wichtiger denn je: Alle Studierenden, die Auszahlungen im KfW-Studienkredit erhalten, können ihr Studium in der Corona-Krise dank der zinsfreien Phase aufnehmen bzw. fortführen, auch bei Wegbrechen der Nebenjobs oder geringerer Unterstützung durch Eltern, die möglicherweise ebenso in Schwierigkeiten stecken.“

Achim Meyer auf der Heyde, der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), erklärt: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung, explizit Frau Bundesministerin Karliczek, eine Nothilfe für Studierende bereitstellt. Für die Umsetzung dieser Hilfen über die Studenten- und Studierendenwerke werden wir jetzt zügig mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Verfahren für die konkrete Umsetzung entwickeln. Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Hilfe rasch bei den betroffenen Studierenden ankommt.”

Hintergrund:

Der Studienkredit der KfW ist ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland im Alter von 18 bis 44 Jahren, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsbürger mit inländischer Meldeadresse,
  • Familienangehörige eines deutschen Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • EU-Staatsbürger, die sich rechtmäßig seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Familienangehörige eines solchen EU-Staatsbürgers, die sich mit ihm in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind,
  • Bildungsinländer und in Deutschland gemeldet.

Für die Überbrückungshilfe wird die Empfängergruppe des klassischen KfW-Studienkredits befristet erweitert. So können auch ausländische Studierende – also Angehörige von Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – das in der Startphase zinslose Darlehen in Anspruch nehmen.

Beantragt werden kann die Überbrückungshilfe in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens ab dem 8. Mai 2020 bei der KfW. Ausländische Studierende können ab dem 1. Juni 2020 einen Antrag stellen. Es gilt das bewährte Antragsverfahren (nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe). Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits mit einer maximal monatlichen Auszahlung von 650 Euro. Der reduzierte Zins gilt bis 31. März 2021.

Es gelten die üblichen Rückzahlungsmodalitäten der KfW-Studienkredite. Die Karenzphase, 6 bis 23 Monate im Anschluss an die Auszahlungsphase, ist dabei eine tilgungsfreie Zeit.

Die Mittel für die Nothilfefonds der Studierendenwerke werden von diesen nach den üblichen strengen Regelungen der Fonds als nichtrückzahlbare Unterstützung an Studierende in besonders akuten Notlagen vergeben.

Original-Content von: Bundesministerium für Bildung und Forschung, übermittelt durch News aktuell

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