Stuttgart (ots) – Wenn es um das Thema Lebensversicherungen geht, lässt sich kaum etwas Positives vermelden. Die Probleme der Lebensversicherungsbranche werden zunehmend öffentlich und kontrovers diskutiert, unter anderem zuletzt in dem Polit-Talkmagazin “Hart aber Fair” unter dem Titel “Crash der Lebensversicherungen: Panikmache oder echte Gefahr?”. Ein namhafter Versicherungsmanager hatte angesichts der Niedrigzinspolitik der EZB vor einem Crash der Lebensversicherungen gewarnt. Anlass zur Kritik sind zudem die zum Teil bereits durchgeführten oder avisierten Verkäufe von Lebensversicherungsbeständen, als “Run-Off” bezeichnet. So übernahm die Frankfurter Leben bereits 100.000 Verträge des Schweizer Versicherers Basler. Zuletzt machte u.a. die Ankündigung von Generali, einen Verkauf des deutschen Bestandes durchführen zu wollen, Schlagzeilen. Damit gehen eine erhebliche Verunsicherung der Versicherungsnehmer und ein Vertrauensverlust einher.

Handelt es sich aber tatsächlich um Panikmache? Oder was ist dran, an dem prophezeiten Crash?

Fakt ist, dass die Lebens- und Rentenversicherungen aufgrund der Niedrigzinsphase massive Probleme haben, die zugesagten Garantiezinsen und darüber hinausgehende Überschüsse zu erwirtschaften. Die Versicherungsgesellschaften müssen hohe Zinszusatzreserven für die Sicherstellung des Garantiezinses aufbauen, die für die laufende Gewinnverteilung nicht zur Verfügung stehen. Die Zinszusatzreserven beliefen sich kumuliert allein bis Ende 2016 auf rund 45 Milliarden Euro. Der vertraglich vereinbarte Garantiezins wird im Übrigen nur auf den Sparbeitrag gezahlt.

Auch wenn kein Grund zur Panik besteht, ist es für Versicherungsnehmer doch ratsam, die bestehenden Verträge auf den Prüfstand zu stellen und sich über mögliche Handlungsoptionen beraten zu lassen.

“Dabei wird immer wieder empfohlen, den Vertrag zu kündigen”, konstatiert Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von HAHN Rechtsanwälte. Für den Versicherungsnehmer, der sich von seiner Lebens- oder Rentenversicherung trennen will, ist jedoch die Kündigung häufig der denkbar schlechteste Weg. Es wird in diesem Fall nur der Rückkaufswert ausgezahlt. “Eine echte Handlungsalternative ist beispielsweise der sogenannte Widerspruch. Dieser ist regelmäßig wirtschaftlich günstiger, da die Abschluss- und Verwaltungskosten nicht mit in Abzug gebracht werden”, erläutert Dr. Brockmann weiter. Vor der Ausübung des Widerspruchsrechts ist allerdings in jedem Fall eine juristische Bewertung durch einen Fachanwalt und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ratsam. Der Widerspruch hat bestimmte Voraussetzungen und kann unter anderem dann noch erklärt werden, wenn die Widerspruchsbelehrung fehlerhaft ist.

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Grundsätzlich gilt: Auch wer bereits eine Kündigung ausgesprochen hat, kann den Widerspruch noch erklären. Es empfiehlt sich allerdings auch insofern eine juristische und wirtschaftliche Vorabprüfung.

Zum Kanzleiprofil:

Bei HAHN Rechtsanwälte PartG mbB handelt es sich um eine der bundesweit führenden Kanzleien im Bank- und Kapitalmarktrecht. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter Hahn, M.C.L., ist seit 30 Jahren, Partnerin, Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann und assoziierter Partner Rechtsanwalt Lars Murken-Flato, sind seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Alle Partner sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Hahn Rechtsanwälte vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit fünfzehn Anwälte tätig, davon sind sechs Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und Stuttgart. http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

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