Berlin (ots) – Für Eigenheimbesitzer, die ihre alte ineffiziente Heizungsanlage gegen eine umweltschonende Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien austauschen, gibt es lukrative staatliche Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm (MAP). Beim Förderantrag gilt für sie zum Jahreswechsel eine wichtige Änderung zu beachten: Ab 1.1.2018 müssen sie den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen, bevor sie einen Handwerksbetrieb mit der Installation beauftragen. Für umweltschonenden Heizungsanlagen, die 2017 beauftragt wurden und erst 2018 installiert werden können, gibt es eine Übergangsregelung.

Draußen fegt eisiger Wind durch die Straßen, drinnen werden die Heizungen aufgedreht. Es ist Heizsaison. Doch die rund 20 Millionen installierten Heizungen hierzulande sind überwiegend fossile Dinosaurier: da gluckern und blubbern veraltete ineffiziente Heizungsanlagen, die oft gar nicht mehr das optimal können, was sie sollen: die Bewohner mit wohliger Wärme und Warmwasser zu versorgen. Nur 17 Prozent der Heizungsanlagen arbeiten laut Bundesverband der deutschen Heizungsindustrie effizient und nutzen zugleich erneuerbare Energien.

Die Verschwendung in deutschen Heizungskellern treibt die Heizkosten in die Höhe und schadet dem Klima. Rund zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im Haushalt werden durch Heizung und Warmwasser verursacht. Vielen Verbrauchern ist das gar nicht bewusst. Laut aktuellem Heizspiegel für 2017 schwanken die jährlichen Heizkosten für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung zwischen 550 und 1.200 Euro. Je nach energetischem Zustand des Gebäudes und Effizienz der Heizung kann die Heizkostenrechnung also mehr als doppelt so hoch ausfallen.

So viel Zuschuss gibt’s für Wärme aus erneuerbaren Energien Eigenheimbesitzer, die angesichts solcher Auswirkungen auf eine moderne, umweltschonende Solarthermieanlage, Wärmepumpe oder Biomasseanlage wie beispielsweise eine Pelletheizung umsteigen, werden vom Staat finanziell unterstützt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt jedes Jahr 300 Millionen Euro Fördermittel mit dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien, kurz MAP genannt, zur Verfügung. Das Prinzip beim MAP: Je effizienter und umweltfreundlicher die Heiztechnik, desto höher der Zuschuss. Für eine Erdwärmepumpe zur Raumheizung und Warmwasserbereitung liegt der staatliche Zuschuss bei mindestens 4.500 Euro, für Pelletkessel mit Wärmespeicher gibt es mindestens 3.500 Euro und für die Erstinstallation einer Solarthermieanlage, die die Heizung unterstützt und Warmwasser liefert, mindestens 2.000 Euro.

Einen Zusatzbonus von 20 Prozent des Förderbetrags plus 600 Euro pauschal gibt es durch das sogenannte “Heizungspaket” oben drauf, wenn zusätzlich zur Umstellung auf erneuerbare Energien eine veraltete Heizung ausgetauscht wird und das ganze Heizsystem im Eigenheim optimiert wird. Ein Rechenbeispiel: Lässt ein Eigenheimbesitzer einen Pelletkessel mit Wärmespeicher im Keller installieren, so bekommt er zum Zuschuss von 3.500 Euro noch weitere 1.300 Euro Zusatzbonus für die Optimierung der gesamten Heizungsanlage. Das macht insgesamt 4.800 Euro.

Für jene effizienten Heizungsanlagen, die bereits mit MAP gefördert wurden und seit drei Jahren in Betrieb sind, erhalten Eigenheimbesitzer außerdem einen Zuschuss von 200 Euro, wenn sie diese vom Handwerker nachjustieren lassen, damit sie wieder optimal eingestellt ist.

Erst Antrag stellen, dann Handwerker beauftragen

Der Antragsweg zum staatlichen Zuschuss wurde für Eigenheimbesitzer zum Jahreswechsel neu geregelt: Alle müssen ab 1.1.2018 zuerst den Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einreichen. Wenn die Eingangsbestätigung des BAFA vorliegt, können sie den Handwerker ihres Vertrauens mit der Installation der umweltschonenden Heizungsanlage beauftragen. Nachdem die Heizung installiert und in Betrieb genommen wurde, müssen sie in einem zweiten Schritt die erforderlichen Nachweise, Rechnungen und Belege einreichen und der Zuschuss wird vom BAFA gezahlt.

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Auch jene Eigenheimbesitzer, die den Handwerker noch 2017 beauftragen, deren Heizung aber erst im Jahr 2018 installiert und in Betrieb genommen werden kann, müssen sich keine Sorgen machen: Für sie gibt es eine Übergangsregelung. Sie können den Förderantrag noch innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme der Heizung stellen, wenn Sie eine entsprechende Erklärung für die Übergangsfrist beim BAFA mit einreichen. Die Inbetriebnahme der Heizung und die Antragsstellung müssen in diesen Fällen bis zum 30. September 2018 erfolgen.

Seit dem Jahr 2000 wurden rund 1,7 Millionen umweltschonende Heizungsanlagen vom BMWi mit dem MAP-Zuschuss gefördert. Im ver-gangenen Jahr bekamen 79.452 Hausbesitzer die Zuschüsse für ihre persönliche Wärmewende im Eigenheim gezahlt. Am häufigsten wurde die staatliche Förderung 2016 für den Einbau von

Biomasseanlagen mit Wärmespeicher gezahlt: insgesamt 28.705 Zuwendungen, dicht gefolgt von 28.492 Zuwendungen für Solarthermieanlagen und 22.003 Zuwendungen für Wärmepumpen.

Vorteile von Wärme aus erneuerbaren Energien

“Je nach Preissteigerung bei den fossilen Brennstoffen rechnen sich erneuerbare Energieträger oft innerhalb der Lebensdauer einer Heizungsanlage. Zwar muss man am Anfang meist mehr investieren, spart dann aber in der Nutzungszeit. Mit Solarwärme können Sie beispielsweise in typischen Anwendungen 10 bis 20 Prozent der Brennstoffkosten einsparen”, erklärt Energiewissenschaftler Martin Pehnt, der Geschäftsführer des Instituts für Umwelt- und Energieforschung (ifeu) in Heidelberg ist. Auch Biomasse sei in den Betriebskosten in der Regel billiger als klimaschädliche Brennstoffe wie Öl oder Gas, deren Rohstoffvorkommen begrenzt seien.

Angesichts sich verschärfender Klimabedingungen durch zu viel CO2-Emissionen und dem Energiewendeziel der Bundesregierung, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudestand zu erreichen, bewertet Pehnt den Augenblick zum Umstieg bei der Wärmeversorgung auf Solarthermie, Biomasse oder Wärmepumpe für Eigenheimbesitzer als günstig: “Wer sich jetzt oder in nächster Zeit für einen neuen Heizkessel entscheidet, wird den rund 20 Jahre in Betrieb haben. Das ist ein einmaliges Gelegenheitsfenster, um die Weichen für umweltschonende Wärmeversorgung mit moderner Technik zu stellen.”

Damit Eigenheimbesitzer die optimale effiziente Heizungsanlage für ihr Gebäude finden, sollten sie als ersten Schritt einen Energieberater hinzuziehen, um sich über die am besten geeignete Technologie und die Fördermöglichkeiten zu informieren. Für solch eine Energieberatung übernimmt der Staat ebenfalls 60 Prozent der Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser.

Weitere Informationen zum Zuschuss und umweltschonenden Heizungsanlagen finden Sie unter www.bafa.de und http://machts-effizient.de/MAP sowie der BAFA-Hotline 06196 908-1625.

Original-Content von: Medienbüro “Deutschland macht´s effizient”, übermittelt durch news aktuell

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