Fahranfänger können sparen, in dem sie alte Schadenfreiheitsklassen von Familienmitgliedern übernehmen.

Von der Zweitwagenregelung profitieren

Bei dieser Regelung wird das Fahrzeug eines Fahranfängers als Zweitwagen über einen erfahrenen Autofahrer in dessen günstigerer Schadenfreiheitklasse mitversichert. Die ARAG Experten raten allerdings zu einem genauen Blick in den Vertrag: Manche Versicherer stufen bei einem Unfall mit dem Zweitwagen auch den Schadenfreiheitsrabatt des Erstwagens zurück, so dass der Beitrag auch für dieses Fahrzeug erhöht wird. Eine andere Hürde für Zweitwagen kann das Alter des Fahrers sein. Bei manchen Versicherungen muss der Fahrer mindestens 24 Jahre alt sein. Zudem sollten Fahrneulinge darauf achten, dass sie als Zweitwagenfahrer einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen, der später auf eine eigene Versicherung übertragen werden kann. Übrigens: Das Erstfahrzeug muss kein Pkw sein. Auch ein Wohnmobil oder ein Zweirad gelten als Erstfahrzeug.

Die Anzahl der Fahrer ist entscheidend

Echtes Sparpotenzial liegt auch in der Anzahl der Fahrer. Viele Anbieter bieten besonders günstige Tarife an, wenn der Fahrerkreis möglichst klein gehalten wird. Vom Schummeln raten die ARAG Experten unbedingt ab: Bewegt eine andere, nicht eingetragene Person den Wagen und verschuldet einen Unfall, kann die Versicherung die Beträge nachträglich zurückfordern und zusätzlich eine Vertragsstrafe erheben, die so hoch sein kann wie ein ganzer Jahresbeitrag. Die Anzahl der Fahrer ist auch für den Erstwagen relevant: Sobald der Nachwuchs ein eigenes Fahrzeug fährt, sollte er aus dem Fahrerkreis für den Erstwagen ausgeschlossen werden, denn viele Tarife sind günstiger, wenn nur Fahrer über 25 Jahren eingetragen sind.

Opas Schadenfreiheitsklasse übernehmen

Fahranfänger können sparen, in dem sie alte Schadenfreiheitsklassen von Familienmitgliedern übernehmen. Dabei können so viele Jahre übertragen werden, wie der Fahranfänger einen Führerschein hat. Besitzt er beispielsweise drei Jahre seine Fahrerlaubnis, wird maximal die SF-Klasse 3 übertragen. Das entspricht einem Beitragssatz von 51 – 58 Prozent. Restliche Schadenfreiheitsrabatte darüber hinaus verfallen. Und die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Rabatt-Spender ihre SF-Klasse endgültig verlieren. Sollte Opa also später überlegen, doch wieder hinters Lenkrad zu steigen, fängt er mit einer niedrigen SF-Klasse an.

Siehe auch  Unfall bei Probefahrt – wer muss haften?

Hände weg vom Traumauto

Mercedes AMG, Audi Q7, VW Polo – Fahrzeuge werden je nach Schadens- und Unfallbilanz in so genannte Typklassen eingeteilt. Je höher diese Klasse, desto höher der Versicherungsbeitrag. Grundsätzlich gilt: Kleinwagen mit weniger PS unter der Motorhaube sind in der Regel günstiger in der Versicherung als Fahrzeuge mit großen Motoren. Daher raten die ARAG Experten Fahranfängern, zunächst einmal auf ihren Traumwagen zu verzichten. Zumindest solange, bis sie eine günstigere SF-Klasse erreicht haben.

übermittelt durch ARAG-Versicherungen

slot jepang