Die Bank für Sozialwirtschaft (BFS) hat die Ergebnisse ihrer Umfrage zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in der Senioren- und Langzeitpflege veröffentlicht.
- Insbesondere stationäre Einrichtungen und Tagespflegen müssen weiterhin mit Auslastungsdefiziten infolge von gesetzlichen Auflagen, Nachfrageeinbrüchen und Personalausfällen durch Krankheit sowie Kindernotbetreuung umgehen.
- Regelungslücken sehen die Befragten bei der Kompensation von Mindereinnahmen im Bereich der Investitionskosten. – Etwa 90 Prozent nehmen Leistungen des Pflegerettungsschirms nach §150 SGB XI in Anspruch oder planen dies. – Rund ein Drittel verzeichnet pandemiebedingte, nicht auskömmlich kompensierte Ertragsausfälle in Höhe von fünf bis 20 Prozent.
- Rund 60 Prozent der Befragten gehen von einer verschlechterten Liquiditätssituation aus. – Bei der Hälfte der Teilnehmer*innen besteht eine erhebliche Unsicherheit hinsichtlich möglicher Rückzahlungsforderungen der geleisteten Ausgleichszahlungen.
- Es existiert ein großer Beratungsbedarf bei der Personalgewinnung und -entwicklung, der Akquise von Fördermitteln, der Inanspruchnahme von Schutzpaketen und der Liquiditätssicherung.
“Der Pflegerettungsschirm nach §150 SGB XI ist ein wirkungsvolles Instrument, das viele wirtschaftliche Ausfälle und Risiken abdeckt”, so Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft, zu den Ergebnissen der Umfrage. “Dennoch fehlt eine finanzielle Planungssicherheit. Daher ist die Fortführung des Pflegerettungsschirms unerlässlich.”
Ohne die große Wirkung der Schutzschirme in Frage zu stellen, sehen die Befragten weiteren Handlungsbedarf bei der Kompensation von Mindereinnahmen sowie bei der Refinanzierung von personellen Mehraufwendungen und Sachmitteln wie Schutzkleidung. Als problematisch werden zudem Refinanzierungslücken betrachtet, die aufgrund der Deckelung der Erstattungsbeträge entstehen. “Mit den Ergebnissen unserer Umfrage möchten wir Verbände und Politik bei der Beurteilung der Sachlage unterstützen”, so Prof. Schmitz.
Die bundesweite Umfrage wurde im Zeitraum vom 9. April bis 10. Mai 2021 durchgeführt und erfolgte – wie bereits die beiden Umfragen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen in der Sozialwirtschaft 2020 – in Kooperation mit den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, dem Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Universität zu Köln.
Mit Rückmeldungen von über 1.800 Teilnehmer*innen war bei der Teilumfrage für die Pflegebranche die Resonanz nochmals deutlich höher als bei den beiden ersten Umfragen (rd. 1.000 bzw. rd. 1.400 Teilnehmer*innen), die sich an das gesamte Sozial- und Gesundheitswesen richteten. Dies verdeutlicht, wie wichtig das Thema für die Befragten ist.
Die Ergebnisse der Umfrage stehen auf der Website der Bank für Sozialwirtschaft zum Download bereit: www.sozialbank.de/covid-19/umfrage
Bank für Sozialwirtschaft AG
Die Bank für Sozialwirtschaft AG ist das einzige Kreditinstitut in Deutschland, das sich ausschließlich an institutionelle Kunden aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft richtet. Mit einer Bilanzsumme von 9,5 Mrd. Euro (Stand: 31.12.2020) bietet sie Unternehmen und Organisationen der Altenpflege, Gesundheitswesen, Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Bildung oder mit sonstigen sozialen Angeboten alle Leistungen einer Universalbank an. Ihre Beratung kombiniert bankfachliche und sozialwirtschaftliche Kompetenz. Auf die Sozialwirtschaft zugeschnittene Dienstleistungen runden das Angebotsspektrum ab. Weitere Informationen: www.sozialbank.de