Trainer und Übungsleiter investieren in der Regel viel Zeit und Herzblut, um andere beim Sport zu unterstützen. Bei ihrer Vereinsarbeit gehen sie aber auch Risiken ein.

Trainer und Übungsleiter investieren in der Regel viel Zeit und Herzblut, um andere beim Sport zu unterstützen. Bei ihrer Vereinsarbeit gehen sie aber auch Risiken ein. Zum Glück unterstützt die ARAG Sportversicherung die Vereine und versichert die Coaches bei ihrem verantwortungsvollen Einsatz.

Wenn Trainer sich verletzen

Wenn ein Trainer einen Unfall erleidet, kann er sich auf die ARAG Unfallversicherung verlassen. Wir empfehlen trotzdem zusätzlich eine private Vorsorge. Denn die Sportversicherung kann nur als Beihilfe verstanden werden; ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen.

Grundsätzlich gilt: Melden Sie einen Unfall so schnell wie möglich ans Versicherungsbüro!

Wenn Übungsleiter haften sollen

Falls ein Sportler zu Schaden kommt und Ersatzansprüche stellt, kommt die Sport-Haftpflichtversicherung ins Spiel. Angenommen, der Sportler meint, der Trainer habe eine Übung nicht richtig erklärt oder bei einer Hilfestellung einen Fehler gemacht. In einem solchen Fall prüfen wir, ob dieser Anspruch berechtigt ist. Dann bezahlen wir selbstverständlich. Wir wehren aber auch unberechtigte Ansprüche ab.

Müssen Übungsleiter Vereinsmitglieder sein?

Wir wissen, wie schwer es vielen Vereinen fällt, geeignete Übungsleiter zu finden. Sie verlangen dann nicht unbedingt, dass diese dem Verein beitreten. Für uns als ARAG Sportversicherung ist das kein Problem. Wir schützen selbstverständlich auch die Trainer und Übungsleiter, wenn sie nicht Mitglied im Verein sind.

Wichtig zu wissen: Die einzige Voraussetzung ist, dass Sie den Coach eindeutig und klar beauftragen – am besten schriftlich!

Siehe auch  Risikolebensversicherung: Ist ein Abschluss trotz Adipositas möglich?

Wann beginnt der Versicherungsschutz und wann endet er?

Die Sportversicherung gilt nicht nur beim Wettkampf und Training. Auch der Hin- und Rückweg ist mitversichert. Die Deckung beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet mit dem Wiederbetreten. Wird der Weg von der Arbeitsstätte aus angetreten, gilt diese Regel analog.

übermittelt durch ARAG-Versicherungen

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